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Bundessportgericht weist Einspruch des VfL Lübeck-Schwartau zurück

14. Okt. 2026
Bundessportgericht weist Einspruch des VfL Lübeck-Schwartau zurück

2. Handball-Bundesliga: 33:32 des SC DHfK Leipzig bleibt in der Wertung

Die 2. Kammer des Bundessportgerichts des Deutschen Handballbundes hat den Einspruch des VfL Lübeck-Schwartau gegen die Wertung des Zweitligaspiels beim SC DHfK Leipzig vom 12. September 2026 zurückgewiesen. Die Partie der 2. Handball-Bundesliga bleibt damit mit 33:32 für Leipzig in der Wertung.

Der Einspruch bezog sich auf zwei Entscheidungen der Schiedsrichter in der Schlussphase der Begegnung. Nach Auffassung der Kammer unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Alexander Scheuch lag in beiden Situationen kein spielentscheidender Regelverstoß vor. Die Entscheidungen beruhten auf der Wahrnehmung beziehungsweise Beurteilung der Schiedsrichter und sind daher als Tatsachenentscheidungen gemäß § 47 Abs. 1 RO-DHB unanfechtbar.

Geschäftsführer Karsten Günther zur Entscheidung:

„Gut, dass jetzt Klarheit herrscht! Wir waren über den Einspruch sehr verwundert und danken unserem Sportrechtsbeistand Dr. Sven Nagel für die enge Begleitung in diesem Fall. Gleichzeitig ist der Auftrag für unser Team ganz klar, sich weiter zu steigern und solche Situationen zukünftig souveräner zu lösen.“

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