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Kooperation zwischen Sachsenlotto und TeamSportSachsen

08. Nov 2021
Kooperation zwischen Sachsenlotto und TeamSportSachsen

Die Initiative TeamSportSachsen und die Sächsische Lotto GmbH (Sachsenlotto) setzen in der Spielzeit 2021/2022 auf eine gemeinsame Werbekooperation.

Die Partnerschaft mit insgesamt 30 Institutionen aus verschiedenen Sportarten wurde am Montag in Chemnitz vorgestellt und wird flankiert von einer sachsenweiten Kampagne. In den nächsten Monaten sind unterschiedlichste gemeinsame Aktionen im On- und Offline-Bereich geplant, als Einstieg in eine langjährige Zusammenarbeit. Nicht zuletzt ist in der Planung, das Sachsenlotto die Klubs künftig mit individualisierten Quick-Tipp-Karten ausstattet.

Frank Schwarz, Geschäftsführer der Sächsischen Lotto-GmbH: „Der Sport hat die Fähigkeit, Menschen zusammenzubringen und viele positive Emotionen zu erzeugen. Gerade Sachsen kann auf eine breite Sportlandschaft verweisen. Mehrere Top-Klubs aus den ersten Ligen haben im Freistaat ihre Heimat – genauso wie Sachsenlotto. Wir freuen uns, künftig gemeinsam über Erfolge jubeln zu können.“

Karsten Günther, Sprecher der Initiative TeamSportSachsen und Geschäftsführer des SC DHfK Leipzig Handball: „Die Herausforderungen, vor denen wir sächsische Klubs seit Ausbruch der Pandemie stehen, sind allesamt gleich gelagert. Der Zugang unserer Fans in die Stadien und Arenen ist stark eingeschränkt und war teilweise untersagt, die Finanzen sind dadurch extrem belastet. In dieser schwierigen Zeit hat sich unsere Initiative formiert, viele Hürden gemeinsam genommen und neue Perspektiven erschlossen. Die Partnerschaft mit Sachsenlotto ist eine super Bestätigung für den sportartenübergreifenden Zusammenhalt und ein echter Meilenstein in der gemeinsamen Vermarktung. Gleichzeitig ist sie ein ganz starkes Zeichen an unsere Mitglieder und Fans: Sachsen hält zusammen, wenn es drauf ankommt - und dafür sind wir Sachsenlotto sehr dankbar!“

Seit der Gründung der Sächsischen Lotto GmbH 1990 wurden insgesamt 3 Milliarden Euro für das Gemeinwohl erwirtschaftet – an Lotteriesteuern und Abführungen. Es ist das LOTTO-Prinzip, das nach wie vor gilt. So ist im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag festgelegt, dass die Reinerträge gemeinnützig in den Bereichen Kultur, Umwelt, Jugend, Suchtprävention, Sport und Wohlfahrtspflege verwendet werden.

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